Die Staatsanwaltschaft ist eine Justizbehörde, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Kompetenz führt.
Gemäß dem „Gesetz über die Staatsanwaltschaft“ vom 19.Mai 1994 ist die Staatsanwaltschaft eine einheitliche, zentralisierte, dreistufig aufgegliederte Justizbehörde, die vom Generalstaatsanwalt geleitet wird und deren Aufgabe darin besteht, auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu reagieren und die Entscheidung in der damit verbundenen Sachen auf dem gesetzlich festgelegten Wege zu erzielen.
Die Arbeit der staatsanwaltschaftlichen Behörden wird vom Generalstaatsanwalt kontrolliert, der ausgehend von den Mitteln des Staatsbudgets ihre innere Struktur und ihren Personalbestand bestimmt.
Funktionen der Staatsanwaltschaft:
Der mittelbare Einfluss der Legislative auf die Staatsanwaltschaft als Organ der Judikative kommt dadurch zum Ausdruck, dass
Der Generalstaatsanwalt ist dagegen berechtigt, an den Sitzungen der Saeima teilzunehmen und mit Zustimmung der Saeima seine Stellungnahme zu den Fragen, die die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft unmittelbar betreffen, abzugeben.
Der mittelbare Einfluss der Exekutive auf die Staatsanwaltschaft als Organ der Judikative kommt dadurch zum Ausdruck, dass
Der Generalstaatsanwalt ist dagegen berechtigt, Einspruch gegen die Rechtsvorschriften, die von dem Ministerkabinett und den Staatsverwaltungsbehörden oder deren Amtsträgern verabschiedet worden sind, aber gesetzwidrig sind, einzulegen. Der Generalstaatsanwalt und die Oberstaatsanwälte der Departements der Generalstaatsanwaltschaft sind berechtigt, an den Sitzungen des Ministerkabinetts teilzunehmen und ihre Stellungnahme zu den zu behandelnden Fragen und der Entsprechung der erarbeitenden Entwürfe von Rechtsvorschriften der Verfassung und dem Gesetz abzugeben. Darüber hinaus ist der Generalstaatsanwalt bei der Feststellung der Widersprüche von Rechtsvorschriften zu der Verfassung und dem Gesetz berechtigt, einen Antrag beim Verfassungsgericht zu stellen.
Jedes Jahr wird vom Generalstaatsanwalt gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Jahresergebnisse der Staatsanwaltschaft abgelegt und die Arbeitsschwerpunkte für das nächste Jahr festgelegt. Die Rechenschaft des Generalstaatsanwalts wird im Amtsblatt „Latvijas Vēstnesis“ veröffentlicht.
Bei der Behandlung bestimmter Sachen trifft jeder Staatsanwalt seine Entscheidungen selbstständig und alleine, indem er sich auf seine Überzeugung und das Gesetz stützt und auf Gleichheit aller vor Gesetz und Gericht, Unschuldsvermutung, Wahrheit und Gesetzmäßigkeit achtet.
In seiner Tätigkeit ist der Staatsanwalt unabhängig vom Einfluss der die Staats- oder Verwaltungsgewalt ausübenden Behörden oder Amtsträger und nur dem Gesetz unterworfen. Seine gesetzmäßigen Forderungen sind rechtsverbindlich für alle Personen im Territorium der Republik Lettland.
Das Amt des Staatsanwalts ist nicht mit der Zugehörigkeit zu einer Partei oder einer anderen politischen Organisation vereinbar. Kundgebungen, Mahnwachen und andere Maßnahmen sind in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft verboten.